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Transmissionsantrieb

Museum Handwerkerhof


Herstellung: von bis
von: GREIF als Hersteller
von: Philippi, Horst als Hersteller
in: Ottweiler

Merkmale

Inventarnummer:
2017HWO0051
Anzahl:
1 Stück
Objektbezeichnung:
Transmissionsantrieb
weitere Objektbezeichnung:
Installation (Antrieb, Transmission, Abnehmer-Maschinen)
Material:
Leder (Antriebsriemen)
Gestein (Schleifstein)
Stein (Schleifstein)
Technik:
Maße:
Gesamt: H: 153 cm, B: 217 cm (mit Maschinen), T: 61 cm

Beschreibung

Transmissionsantrieb mit Elektromotor.

Generell zum Antrieb mittels Transmission:
Die Transmission ist ein in der Regel historisches Riemengetriebe der frühen Industrialisierung und gehört zu den Zugmitteltrieben. Im Handwerkerhof in Ottweiler wurde sie in einem Ausstellungsraum exemplarisch nachgebaut. Wichtiger Bestandteil dieser Antriebsart ist der Treibriemen (Transmissionsriemen).
Zur Übertragung der erzeugten Kraft dienen Wellen aus Stahl und Riemenscheiben aus Gusseisen und Holz, welche über Flachriemen (Transmissionsriemen aus Leder) verbunden sind. Wie allgemein üblich, wird die Transmission durch an der Werkstattdecke verlaufende Wellen gewährleistet. So können die erforderlichen Kräfte über längere Wege, mit vergleichsweise geringem Materialeinsatz weitergeleitet werden. An den Stellen, an denen eine (fest installierte) Maschine anzutreiben ist, wird mit einer Riemenscheibe ein Riemen zu dieser Maschine herunter geführt.
Mittels Elektromotor und Transmission können die Maschinen stets bei optimalem Wirkungsgrad laufen, und jeder Abnehmer seine Drehzahl individuell einstellen. Der Einsatz von gestuften (kaskadierten) Riemenscheiben, also Scheiben verschiedener Durchmesser direkt nebeneinander, erlaubt die Einstellung verschiedener Drehzahlen an dem jeweils angetriebenen Gerät. Eine einfache Art einer Kupplung wird durch eine Anordnung von zwei gleichen Riemenscheiben nebeneinander, wovon eine - die Leer- oder Losscheibe - auf der Welle durchdreht, geschaffen: hierbei wird der Riemen zum Einkuppeln mittels eines Riemenschalters auf die an der Welle befestigte Festscheibe geschoben, zum Auskuppeln auf besagte Leerscheibe.
Generell war die Transmission, bevor Einzelantriebe zur Verfügung standen, eine wichtige Voraussetzung für maschinengetriebene, industrielle Bearbeitungs- und Fertigungsprozesse, da es seit ihrem Einsatz möglich wurde, die von einer zentralen Energiequelle zur Verfügung gestellte Energie auf mehrere (und sehr unterschiedliche) Maschinen zu verteilen.

Zu der vorliegenden Installation:
An zwei gegenüberliegenden Wänden sind unterhalb der Decke je eine Welle aus Stahl mit Riemenscheiben aus Gusseisen und Holz angebracht, welche von Elektromotoren mittels flachen Treibriemen aus Leder angetrieben werden konnten. Bei der fotografisch dargestellten Anlage ist dies ein mit 380/660 Volt zu betreibender, auf einer Werkbank verschraubter Elektromotor der Firma ?Elektrotechnische Fabrik Gebrüder Köhl - Saarbrücken? (Typ: KD 1).
An die Welle sind mittels Riemenscheiben und flachen Leder-Transmissionsriemen zwei Maschinen angeschlossen:
1. Schleif-Vorrichtung der Firma ?Greif?:
Schleifmaschinen sind Werkzeuge zum Glätten von Oberflächen oder zum Entfernen von Beschichtungen auf Oberflächen. Sie werden ebenso zum Schärfen von schneidenden Werkzeugen verwendet (Schärfmaschinen). Schleifvorrichtungen besitzen in der Regel eine oder mehrere Schleifscheiben, die auf einer Achse sitzen und von dieser in schnelle Drehung versetzt werden. Mitunter bedient man sich auch endloser, mit Schleifmaterial belegter Riemen, die um rotierende Scheiben gespannt sind (Bandschleifen). Die Scheiben drehen sich in Vertikal- oder Horizontalebenen und sind für besondere Zwecke (bspw. Sägeschärfen, Schleifen von Fräszähnen und Spiralbohrern etc.) eigens geformt, wodurch eine große Mannigfaltigkeit in der Ausführung der Schleifscheiben entsteht. Der hohen Geschwindigkeit wegen weisen die Schmirgelscheiben oftmals eine Wellblechhaube zum Schutz der Arbeiter auf.
Über einem auf der Werkbank verschraubten, lediglich links der Symmetrieachse positionierten, rechteckigen Standfuß in Form und Funktion eines Maschinenbettes - das einzuschiebende Element zum Spannen eines Werkstückes fehlt - trägt ein kurzer Holm die eigentliche Schleifvorrichtung. Sie besitzt an den beiden Enden der zentralen, waagerecht gelagerten Achse jeweils eine kreisrunde Schleifscheibe. Beide Scheiben sind mit einer Schutzvorrichtung aus Blech ausgestattet - die linke Scheibe zusätzlich mit einem Behälter für Kühlflüssigkeit. Eine mittig an der Achse sich befindende Antriebsscheibe (Riemenscheibe) mit geringem Durchmesser dient der Aufnahme des von oben herab geführten Transmissionsriemens.

2. Drehbank/?Drechselbank?:
Allgemeines zum Arbeitsgang des Drehens (Drechselns) und zu Drehbänken (volkstümlich auch ?Drechselbänken?):
Das Drechseln ist gemeinsam mit dem Drehen, Bohren, Fräsen und Schleifen eines der wichtigsten Fertigungsverfahren der Zerspantechnik. Dabei werden von einem Werkstück Späne abgetrennt, um die gewünschte Form zu erzeugen: Das Werkstück (Drehteil) wird in die Maschine zwischen Spindelstock und Reitstock in horizontaler Ebene eingespannt oder einseitig am Spindelstock mittels eines Futters befestigt und in Rotation versetzt (zentrisches Drehen um seine eigene Achse), während durch die beidhändige Verwendung des Werkzeugs (Druck gegen das rotierende Werkstück) nach und nach die zu erzeugende Form hervorgebracht wird.
Die Drehbank oder Holzdrehbank des Drechslers ist eine Maschine zum Herstellen von Rotationskörpern aus Holz (oder auch aus Horn, Bernstein, Elfenbein, Alabaster, Plexiglas und anderen relativ weichen Stoffen). Im Gegensatz zur Drehmaschine, die über einen Werkzeughalter verfügt und für die Metallbearbeitung verwendet wird, wird bei der Drehbank das Werkzeug stets per Hand geführt. Die Tätigkeit an der Drehbank bezeichnet man korrekt als ?Drehen?, während sie volkstümlich und im Hobbybereich ?Drechseln? genannt wird. Die Erfindung der Drehbank geht vermutlich auf die Griechen Ende des 2. Jahrtausends v. Chr. zurück.
Allgemeiner Aufbau:
Drehmaschinen bestehen aus in der Regel aus folgenden Bauteilen: Maschinenbett, Spindelstock, Reitstock sowie Handauflage.
Das Maschinenbett - üblicherweise aus Gusseisen gefertigt, um eine hohe Steifigkeit und damit hohe Arbeitsgenauigkeit zu gewährleisten - besteht im Allgemeinen aus zwei horizontalen Wangen, die auf einem vierbeinigen Gestell oder zumindest auf zwei Ständern ruhen. Die Distanz zwischen den Wangen dient zur Führung der anderen Bauelemente.
Der feststehende, normalerweise aus Gusseisen bestehende Spindelstock befindet sich zumeist auf der linken Seite der Drehbank und besteht in der Regel aus einem Lagerbock, den beidseitigen Horizontallagerung, dem Gegendrucklager, der Spindel (Welle) und den die Kraft des jeweiligen Antriebs aufnehmenden Riemenscheiben. Die Hohlspindel (oder Hohlwelle) dient der Übertragung der Drehbewegung auf das Werkstück über die Werkstückbefestigung (Futter).
Der verschiebbare Reitstock wird als Gegenhalter für längere Werkstücke benötigt. Mittels Hebel oder Handrad wird das Werkstück zwischen den Spindelstock und den Reitstock (durch eine Pinole mit Körnerspitze) gepresst.
Der Handauflagenhalter wird auf dem Drehbankbett flach aufliegend befestigt. Die eigentliche Handauflage (zumeist ebenfalls gusseisern) dient der Auflage der werkzeughaltenden Hand. Sie ist durch eine vertikale Führung dreh- und höhenverstellbar.
Eine Drehbank kann mit verschiedenen zusätzlichen Sonder-Bauteilen, beispielsweise Kreuzsupport, Kugeldreheinrichtung, Lünetten oder Ovaldrehwerk ausgestattet werden. Dabei können auch fest eingespannte Werkzeuge ähnlich der Metallverarbeitung (Drehmaschinen) Verwendung finden.
Im Bereich des Handdrehens können verschiede Technologien angewendet werden: Langholzdrehen, Querholzdrehen, Drehen gewundener Säulen, Ovaldrehen, Passigdrehen und Gewindestrählen (oder Gewindestrehlen).
Die wesentlichen Werkzeuge des Drechslers sind: Röhren (halbrund und mit flachem Außenschliff), Flachmeißel und Abstechstähle (mit flachem, teilweise beidseitigem Schliff für das Ablängen des Werkstückes) sowie Schlicht- und Ausdrehstähle (mit sehr steilem Schliff).

Zum vorliegenden Exponat:
Die vorliegende Drehbank besitzt ein waagerecht gelagertes, mit der darunter sich befindlichen Werkbank verschraubtes Maschinenbett aus Holz, welches als Führung des Reitstocks dient. Sie besteht des Weiteren aus einem gusseisernen Spindelstock mit einer vierstufigen, hölzernen Riemenscheibe für die Aufnahme des ledernen Antriebsriemens (linke Seite) und einem Spindelkopf, einem ebenfalls aus Holz bestehenden, in Längsrichtung fahrbaren Reitstock mit Pinole, welche eingespannte Werkstücke (lange Drehteile) auf der Gegenseite hielt bzw. mittels einer Zentrierspitze abstützte (rechte Seite) sowie aus einer klemmbaren Handauflage. Zugehörig sind noch mehrere Drechselwerkzeuge.

An der gegenüberliegenden Wand ist eine zweite Welle dicht unter der Decke angebracht. Sie ist durch einen Transmissionsriemen mit einem weiteren Elektromotor verbunden (vgl. Inv.Nr. 2017HWO0053), besitzt mehrere Riemenscheiben, weist jedoch keine Verbindungen zu Abnehmer-Maschinen auf, welche ihre potentielle Drehenergie nutzen könnten.