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Läpp-Vorrichtung

Handwerks- und Industriemuseum Fellenbergmühle


Herstellung: 1. Drittel 20. Jahrhundert
in: Merzig

Merkmale

Inventarnummer:
2017FMF0023
Anzahl:
1 Stück
Objektbezeichnung:
Läpp-Vorrichtung
Signatur:

unbezeichnet

Material:
Maße:
Gesamt: H: 135 cm, B: 90 cm, T: 50 cm

Beschreibung

Läpp-Vorrichtung.

Bei dem Exponat handelt es sich um eine Läppmaschine, mit der gleichzeitig zwei Werkstücke geschliffen bzw. geläppt werden konnten. Sie wurde lange in der feinmechanischen Werkstatt in der Fellenbergmühle betrieben, ist heute jedoch nicht mehr an die Transmission angeschlossen.

Die ca. 1,35 m hohe Maschine besitzt an den beiden Enden einer über einem vierbeinigen Gestell gelagerten Achse jeweils eine kreisrunde Gussscheibe mit planer Außenfläche (Stahlguss und Messing). Auf einer Seite ist noch die stabartige Halterung erhalten, mit der das zu läppende Werkstück mittels Federzug gegen die plane Scheibe gedrückt wurde. Der Vorgang des Läppens stellt die finale Feinheitsstufe des Schleifens dar - durch diesen letzten Arbeitsschritt wurden die Werkstücke auf Passgenauigkeit gebracht. Zur Verrichtung des Arbeitsprozesses musste eine Schleifpaste (Schleifkohle und Öl) aufgetragen werden.
Die Maschine war mittels Transmission durch die Hauptturbine zu betreiben (vgl. unten). Eine Antriebsscheibe (Riemenscheibe) diente der Aufnahme des Transmissionsriemens.
Zur Antriebsart mittels Transmission:
Die Transmission ist ein in der Regel historisches Riemengetriebe der frühen Industrialisierung und gehört zu den Zugmitteltrieben. Im feinmechanischen Museum Fellenbergmühle ist sie vorzüglich erhalten und bis in die Gegenwart in Funktion. Wichtiger Bestandteil dieser Antriebsart ist der Treibriemen (Transmissionsriemen).
Zur Übertragung der erzeugten Kraft - seit dem Jahre 1929 ersetzt in der Fellenbergmühle eine Turbine das zuvor verwendete Mühlrad - dienen bis heute Wellen aus Stahl und Riemenscheiben aus Gusseisen, welche über Flachriemen (Transmissionsriemen aus Leder) verbunden sind. Wie allgemein üblich, wird die Transmission durch an der Werkstattdecke verlaufende Wellen gewährleistet, die durch den gesamten Betrieb und zwei Geschosse geführt sind. So können die erforderlichen Kräfte über längere Wege, mit vergleichsweise geringem Materialeinsatz weitergeleit werden. An den Stellen, an denen eine (fest installierte) Maschine anzutreiben ist, wird mit einer Riemenscheibe ein Riemen zu dieser Maschine herunter geführt.
Im Gegensatz zu einer einfachen, festen Wasserradwelle zur Maschine (mit Steuerung allein über die Wasserzufuhr) kann mittels Turbine und Transmission die Antriebsmaschine stets bei optimalem Wirkungsgrad laufen, und jeder Abnehmer seine Drehzahl individuell einstellen. Der Einsatz von gestuften (kaskadierten) Riemenscheiben, also Scheiben verschiedener Durchmesser direkt nebeneinander, erlaubt die Einstellung verschiedener Drehzahlen an dem jeweils angetriebenen Gerät. Eine einfache Art einer Kupplung wird durch eine Anordnung von zwei gleichen Riemenscheiben nebeneinander, wovon eine - die Leer- oder Losscheibe - auf der Welle durchdreht, geschaffen: hierbei wird der Riemen zum Einkuppeln mittels eines Riemenschalters auf die an der Welle befestigte Festscheibe geschoben, zum Auskuppeln auf besagte Leerscheibe.
Generell war die Transmission, bevor Einzelantriebe zur Verfügung standen, eine wichtige Voraussetzung für maschinengetriebene, industrielle Bearbeitungs- und Fertigungsprozesse, da es seit ihrem Einsatz möglich wurde, die von einer zentralen Energiequelle zur Verfügung gestellte Energie auf mehrere (und sehr unterschiedliche) Maschinen zu verteilen.