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Zollvormerk-Ordnung

Zollmuseum Habkirchen


Herstellung: von bis
in: Saarland

Merkmale

Inventarnummer:
2007ZMH0780
Anzahl:
1 Stück
Objektbezeichnung:
Zollvormerk-Ordnung
Sachgruppe:
Maße:
Gesamt: H: 20,5 cm, B: 14,5 cm

Beschreibung

'Zollvormerk-Ordnung (ZvormO)'. Herausgegeben im Reichsfinanzministerium, Berlin 1939. Gedruckt in der Reichsdruckerei. Nachdruck des Bundesministers der Finanzen, Bonn 1955. Heidenheimer Zeitung Verlagsanstalt und Buchdruckerei C. F. Rees GmbH Heidenheim (Brenz). Grüner Einband aus Pappe, mit schwarzer Schrift; 172 Seiten. Die Zollbehörde sichert und überprüft die Zoll-Lagerung und -veredlung (vgl. Inv.-Nrn. 2007ZMH0695, 2007ZMH0765, 2007ZMH0767) und die damit einhergehenden Steuern und Zölle. Obwohl die Zoll-Schuld/Steuern der Produkte erst bei Verlassen der Zoll-Lager entstehen, kann der anfallende Zoll von der Zollbehörde bereits vorgemerkt (bzw. auch von den anbietenden Händlern/Produzenten pauschal vorbezahlt) werden. Es ist desweiteren Aufgabe des Zolls, die Seriösität der Zoll-Lager-betreiber und die Zoll-Lager-Qualität zu überprüfen.