'Brandweinmonopolgesetz'. Schwarzer Ringordner aus Pappe, mit Gestzesblättern von 1918 bis 1938. Der Staat besitzt das alleinige Monopol über die Branntweinherstellung und -besteuerung. Die Zollbehörde überprüft die Einhaltung der Bestimmungen des Brandweinmonopolgesetzes.