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Dokument

Zollmuseum Habkirchen


Herstellung:
in: München

Merkmale

Inventarnummer:
2007ZMH0407
Anzahl:
1 Stück
Objektbezeichnung:
weitere Objektbezeichnung:
Verordnung
Sachgruppe:
Material:
Maße:
Gesamt: H: 19 cm, B: 18 cm

Beschreibung

Bekanntmachung, die Auflösung der Zollgrenze in der Pfalz betreffend vom 23.12.1871. Das im Text genannte 'Nebenzollamt I. Klasse Habkirchen' fiel ebenfalls unter diese Reglung. Nach dem gewonnenen preußisch-französischen Krieg (1870/'71) und der Gründung des sog. '2. Deutschen Kaiserreiches' wurde die Grenze im Südwesten über die Linie des vorangegangenen 'Deutschen Bundes' (1815 - 1866) in Richtung Frankreich verschoben (Eingliederung des 'Reichslandes Elsaß-Lothringen'), womit auch die bayrischen Grenz-Zollämter zwischen Frankreich und der bayrischen Rheinpfalz wegfielen. Das Königreich Bayern hatte seinen Ursprung in dem am 26.12.1805 zu Preßburg zwischen den Bevollmächtigten des französischen Kaisers Napoleon I. und des deutschen und österreichischen Kaisers Franz I. abgeschlossenen Friedensvertrag. Am 01.01.1806 erfolgte in München die Proklamation von König Maximilian I. Joseph. Zur Zeit der Bekanntmachung regierte Ludwig II. (1864 1886). Das Königreich existierte bis in das Jahr 1918.

Literatur

Sattler, Karl-Otto: Die Grenzen kamen, die Grenzen gingen: das Zollmuseum Habkirchen: mal deutsch, mal französisch. Eine Europäische Geschichtslehrstätte an einem saarländisch-lothringischen Treffpunkt, in: Die besonderen Museen, Kirkel, 1995