Verordnung über die Pass-, Gebühren- oder Weg-Zölle für die vier neuen frz. Departements von 1800, dem '7. Jahr der einen und unteilbaren Frankenrepublik'. Das gesamte linke Rheinufer war zu dieser Zeit französisch. Annektiert hatten es die sog. 'französischen Revolutionstruppen' zwischen 1790/92 und 1794; vertraglich wurde die Grenzveränderung 1797, 1801 und 1803 bestätigt. 1798 wurde die Verwaltung des Gebiets nach französischem Vorbild reorganisiert und damit die Departementseinteilung übernommen: Département de la Roer, (Rur-Département mit Hauptort Aachen), Dép. de la Sarre, (Saardépart. mit Hauptort Trier), Dép. de Rhin-et-Moselle, (Dép. Rhein-Mosel mit Hauptort Koblenz), Dép. du Mont-Tonnerre, Dép. Donnersberg (mit Hauptort Mainz). Am 5. Oktober 1793 erließ der Nationalkonvent ein Gesetz, das in der ausgerufenen Französischen Republik eine völlig neue Zeitrechnung einführte - das genannte '7. Jahr' entspricht demnach dem Jahr 1800.