Verordnung über die Salzeinfuhr bei bestimmten Zollstellen. Reglung aus der Zeit unmittelbar nach der Wiederinstallierung der dtsch.-frz. Grenze im Bereich des späteren Saarlandes und der Pfalz durch den sog. 'Ersten Pariser Frieden' (31.05.1814) nach dem Sturz Napoleons I. (11.04.1814). Dieser Grenzverlauf wurde durch den 'Zweiten Pariser Frieden' ein Jahr später zu Ungunsten Frankreichs nochmals geändert.