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Ausfuhrbestimmung

Zollmuseum Habkirchen


Herstellung: von bis
in: Deutschland

Merkmale

Inventarnummer:
2007ZMH0319
Anzahl:
1 Stück
Objektbezeichnung:
Ausfuhrbestimmung
weitere Objektbezeichnung:
Verordnung, eingeschweißte Kopie
Sachgruppe:
Material:
Kunststoff (Einschweißfolie)
Maße:
Gesamt: H: 23 cm, B: 18,4 cm (Kopie)

Beschreibung

Spalte 349/50 aus dem 'Amtsblatt der königlich Bayerischen Regierung des Rheinkreises' bezüglich der Ausfuhr und Durchfuhr von Getreide und Mehl. Das Königreich Bayern umfasste neben dem Kurfürstentum Bayern auch die Rheinpfalz (und somit den heutigen Saar-Pfalz-Kreis des Saarlandes). Zwischen 1816 und 1871 grenzte diese 'bayrische Pfalz' an Frankreich (Lothringen und Elsass) und innerhalb des Deutschen Bundes nordwestlich an Preußen. Die Verordnung betraf explizit die Kreise Frankenthal, Zweibrücken (wozu auch Habkirchen mit seinem Grenzollamt gehörte) und Landau. Das Königreich Bayern hatte seinen Ursprung in dem am 26.12.1805 zu Preßburg zwischen den Bevollmächtigten des französischen Kaisers Napoleon I. und des deutschen und österreichischen Kaisers Franz I. abgeschlossenen Friedensvertrag. Am 01.01.1806 erfolgte in München die Proklamation von König Maximilian I. Joseph. Das Königreich existierte bis in das Jahr 1918.

Literatur

Sattler, Karl-Otto: Die Grenzen kamen, die Grenzen gingen: das Zollmuseum Habkirchen: mal deutsch, mal französisch. Eine Europäische Geschichtslehrstätte an einem saarländisch-lothringischen Treffpunkt, in: Die besonderen Museen, Kirkel, 1995
Angelow, Jürgen: Der Deutsche Bund, Darmstadt: Wissenschaftliche Buchgesellschaft, 2003