Kleiderkarte. Die Reichskleiderkarte war ein zur Zeit des 2. Weltkriegs in Deutschland gängiger Bezugsschein für den Einkauf von Textilien. Die Karte wurde von Hans Kehrl am 14.11.1939 eingeführt (Geltungsdauer 1 Jahr) und folgte im Rahmen der Kriegsökonomie den kurz zuvor eingeführten Lebensmittelmarken (Juden waren von deren Bezug ab dem 6. Februar 1940 ausgeschlossen). Es wurden Textilien wie Socken, Pullover, Kleider etc. rationiert. Man hatte auf der Karte 100 Punkte gut geschrieben, mit denen man die oben genannten Textilien erwerben konnte. Socken kosteten beispielsweise 4 Punkte, Pullover 25 und ein neues Kleid 45. Die 'Vierte Reichskleiderkarte' wurde für das Jahr 1944 ausgegeben. Text Deckblatt: 'Vierte Reichskleiderkarte für Mädchen vom vollendeten 3. bis zum vollendenden 15. Lebensjahr für Bähr Lieselotte, geb. am 26.01.1932. [...] Die Karte gilt bis 30. Juni 1944; sie ist nicht übertragbar. Die Karte darf nur zur Befriedigung des Bedarfs des Karteninhabers benutzt werden. Missbräuchliche Benutzung wird bestraft. Aus dem Zusammenhang der Karte gelöste Kartenteile und Abschnitte sind ungültig. Auf die Karte können die umstehend genannten Waren bezogen werden. Bei jeder Ware ist angegeben, wie viel Abschnitte von dem Verkäufer vor Aushändigung der Ware von der Karte abgetrennt werden. Beim Bezug von Strümpfen (nicht Söckchen) trennt der Verkäufer außer den Abschnitten den entsprechenden Bezugsnachweis von derselben Reichskleiderkarte ab. Der Bezug von Strümpfen ist auf 8 Paare beschränkt. Die Abschnitte a-d sind für den Bezug von Waren vorgesehen, die gegebenenfalls besonders bekanntgemacht werden. Für bestimmte Stoffe und Fertigwaren sind Sonderregelungen ergangen. Sie können in den Geschäften erfragt werden'. Diese Karte wurde vom 'LWA Saarbrücken' ausgegeben.