Heimkehrerausweis von Heinrich Gebhardt, geb. am 10.01.1879 und seiner Ehefrau Katharine Gebhardt. Das Arbeitsamt Nordhausen bestätigt am 22. 07.1940, dass gegen die Rückkehr des Heinrich Gebhardt und seiner Ehefrau in ihren Heimatort Einwendungen nicht zu erheben sind. Die Nationalsoz. Deutsche Arbeiterpartei, Ortsgruppe Mitteldorf unterzeichnet am 05. 08.1940, dass der Antragsteller berechtigt ist, mit den genannten Personen zurückzukehren. Der Landrat des Kreises Grafschaft Hohenstein in Nordhausen und die Gemeinde Pustleben bestätigen den Erhalt von Beihilfen finazieller und materieller Art. Heimkehrerausweise wurden von der NSDAP an Personen ausgegeben, welche - nach dem Abklingen der unmittelbaren Schadensgefahr durch Kriegseinwirkungen im Grenzbereich - aus den Evakuierungsgebieten, in diesem Fall der 'Bergungsgau Thüringen' (Vgl. Inv. Nr. 2007ZMH0255), wieder in ihre Heimat zurückkehrten. Dadurch, dass Frankreich nach dem militärischen Sieg der Wehrmacht während des West-Feldzuges (Mai bis ...... 1940) keine Gefahr mehr für den 'Gau Saarpfalz' darstellte, wurde seit Juli 1940 die Heimkehr der bei Kriegsbeginn im September 1939 Evakuierten veranlasst.