Reiseheft zur Erlangung von Reisedevisen bei Reisen ins "Ausland". Reiseheft/Carnet de Voyage von Maria Nagel, geb.19.07.1909, ausgestellt vom Bürgermeister in Ensheim am 12.06.1958. Bemerkung: 'Der Inhaber dieses Heftes kann eine Devisenzuteilung nur zum Zwecke einer Reise außerhalb der Francs-Zone beantragen'. Diese Devisen wurden von der 'Zentralkasse Saarländischer Genossenschaften' nach Beantragung in Deutscher Mark ausgezahlt. Das Heft selbst war nur gültig bei gleichzeitiger Vorlage des Bundes-Personalausweises - es konnte nicht als Ersatz für diesen - oder für den Reisepass - dienen. Reisehefte dieser Art wurden im Saarland nach dessen politischer Angliederung an die BRD am 01.01.1957 ausgegeben; wenn man als Saarländer nach der politischen, aber vor der wirtschaftlichen Rückgliederung an die BRD in ein anderes Bundesland (oder ins Ausland) reisen wollte und dafür Devisen benötigte, musste man diese in einem "Reiseheft" eintragen lassen. Dieses muste man zusammen mit seinem Bundespersonalausweis (den die Saarländer nach dem 1.1.1957 erhielten) an der Grenze vorlegen. Bei der Rückkehr musste man noch übrige Devisen gleich beim Zoll oder innerhalb einer Woche bei einer Bank zurückgeben.