Kopie der erste Seite des Reichsgesetzblattes No 36. Die Verordnung des Kaisers Wilhelm I. (preuß. König von 1859 - 1918, deutscher Kaiser von 1888 - 1918) betrifft die Gebiete von Elsass und Lothringen, welche nach dem siegreichen Krieg gegen Frankreich (1870/'71) dem neu gegründeten sog. '2. Deutschen Reich' als 'Reichsland Elsass-Lothringen' angegliedert wurden. Diese Gebiete gehörten bis 1918/'20 zum Deutschen Reich und fielen danach wieder an Frankreich (nochmalige Rückgliederung während des 2. Weltkrieges, 1940 - '44).