Darlehenskassenschein, mit dem Aufdruck auf der Vorderseite: "Darlehenskassenschein, Eine Mark, Reichsschuldverwaltung, RegistrierNr. 905 02317G" und auf der Rückseite: "Darlehenskassenschein, 1 Mark". Der Darlehenskassenschein wurde seit 1914 in Anlehnung an die ehemalige preußische Banknote ausgegeben. Es handelte sich nicht um eine echte Banknote, musste als Zahlungsmittel aber akzeptiert werden; war eine weitere Banknotenart neben Reichsbanknote etc. und dem Notgeld der Länder und Kommunen.