Marzipanform für die Darstellung zweier Arme.
Die Verwendung von Marzipanformen aus Gips und Schwefel ist seit den 1950er Jahren gesetzlich verboten.
Marzipanform für die Darstellung zweier Arme.
Die Verwendung von Marzipanformen aus Gips und Schwefel ist seit den 1950er Jahren gesetzlich verboten.