Zweiteilige Marzipanform für die vollplastische Darstellung eines Schweins; mit Gips ummantelt; in den Gips eingeritzt "WR 51".
Die Verwendung von Marzipanformen aus Gips und Schwefel ist seit den 1950er Jahren gesetzlich verboten.
Zweiteilige Marzipanform für die vollplastische Darstellung eines Schweins; mit Gips ummantelt; in den Gips eingeritzt "WR 51".
Die Verwendung von Marzipanformen aus Gips und Schwefel ist seit den 1950er Jahren gesetzlich verboten.