Gewichtsstempel "2 KG" (zwei Kilogramm) für Brotlaibe.
Das Brotgewicht muss nach dem Brotgesetz von 1930, das 1974 geändert wurde, mindestens 500 Gramm und ungeschnitten ein Vielfaches von 250 Gramm betragen. Dabei gibt es gesetzlich festgelegte Fehlergrenzen, die nicht überschritten werden dürfen. Außerdem muss es deutlich erkennbar sein (durch Stempel, Marke oder Verpackung). In den 1960er und 1970er Jahren waren Brote mit einem Gewicht von 1,5 oder zwei Kilogramm üblich. Heute (2009) sind eher 0,5 oder Ein-Kilo-Brote die Regel.