Es handelt sich um die fotografische Kopie einer Urkunde mit folgendem Inhalt: Philipp Jacob von der Heyden, ein Schwager des Bergrichters und Einnehmers von Wallerfangen, Dietrich Schmalriem, hatte im Jahre 1562 ein Haus zu Wallerfangen mit dem Bannbackofen von Herzog Karl III zu Lehen erhalten. Am 2. Sonntag des Advents im Jahre 1564 erkennt er eine Schuld von acht Franken, vier Blanken gegenüber seinem Schwager an, die er aus dem Zoll der Stadt Wallerfangen erhalten hat.